Recht auf Erläuterung
Definition
Das Recht auf Erläuterung betrifft bestimmte Ansprüche bei automatisierten Entscheidungen.
Eine verkürzte Bezeichnung für Informations-, Überprüfungs- und Schutzansprüche, die bei bestimmten automatisierten Entscheidungen aus der DSGVO und ihrer Auslegung folgen können. Ein universelles, eigenständiges Recht auf eine vollständige technische Erklärung besteht nicht pauschal.
Einfach erklärt
In bestimmten Fällen können Betroffene aussagekräftige Informationen und Überprüfung verlangen; ein pauschaler Anspruch auf sämtliche Technikdetails folgt daraus nicht.
Warum das im Alltag wichtig ist
Der Begriff unterstützt Unternehmen dabei, Technologien sinnvoll auszuwählen, organisatorisch zu verankern und kompetent einzusetzen.
Beispiel aus dem Mittelstand
Eine betroffene Person erhält im einschlägigen Fall aussagekräftige Informationen über Verfahren und wesentliche Faktoren einer automatisierten Bonitätsbewertung.
Grenzen und Fallstricke
- Ein universelles Recht auf Quellcode oder jede Modellbegründung versprechen, den jeweiligen Tatbestand nicht prüfen oder Auskunft, Überprüfung, Anfechtung und Geschäftsgeheimnisse undifferenziert vermischen.
Entstehung & Geschichte
Insbesondere Artikel 15 und 22 DSGVO sowie die Rechtsprechung des EuGH konkretisieren Reichweite und Voraussetzungen. Das Urteil in der Rechtssache C-203/22 erging am 27. Februar 2025.
Anwendung im Mittelstand
- Mögliche Anwendung: Eine betroffene Person erhält im einschlägigen Fall aussagekräftige Informationen über Verfahren und wesentliche Faktoren einer automatisierten Bonitätsbewertung.
Häufige Fragen
Was bedeutet Recht auf Erläuterung?
Eine verkürzte Bezeichnung für Informations-, Überprüfungs- und Schutzansprüche, die bei bestimmten automatisierten Entscheidungen aus der DSGVO und ihrer Auslegung folgen können. Ein universelles, eigenständiges Recht auf eine vollständige technische Erklärung besteht nicht pauschal. Welche Fehler sollte man vermeiden? Ein universelles Recht auf Quellcode oder jede Modellbegründung versprechen, den jeweiligen Tatbestand nicht prüfen oder Auskunft, Überprüfung, Anfechtung und Geschäftsgeheimnisse undifferenziert vermischen.
Quellen
Quelle geprüft am 10.10.2026. Redaktionelle Anwendungsbeispiele sind hypothetisch; kein Nachweis realer Kundenergebnisse.
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